Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann jeder Arzt sowie Pflegeperson werden, der über Erfahrung mit PH-Patienten in der Schweiz verfügt und sich regelmässig mit PH-Patienten befasst oder sich aktiv an der Forschung beteiligt. Ordentliche Mitglieder dürfen keine kommerziellen Interessen im Bereich PH verfolgen. Angehörige von Unternehmen, die Medikamente oder Geräte herstellen, welche bei PH eingesetzt werden können, sind von der ordentlichen Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Ordentliche Mitglieder verpflichten sich dazu, an den regelmässigen Treffen der SGPH teilzunehmen.

Um Mitglied in der Schweizerischen Gesellschaft für Pulmonale Hypertonie zu werden, senden Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle, zu Handen des Präsidenten. Dieser Antrag muss durch zwei Paten unterstützt werden, die selbst ordentliche Mitglieder der SGPH sind. Bitte legen Sie einen CV bei.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Anträge können jederzeit eingereicht werden, unabhängig vom Datum der SGPH Generalversammlung.
Bitte lesen Sie hierzu auch die Statuten.  


Anträge sind zu richten an:

Administrative Geschäftsstelle der SGPH
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation
Münsterberg 1
4001 Basel
ssph@imk.ch